Mit dem neuen Jahr 2020 kam die Schlüsselzahl B196. Daraus ergibt sich die Möglichkeit die Klasse B auf Kleinkrafträder (mit max. 125ccm, nicht mehr als 11 kW, Leistung/ Leermasse max. 0,1kW/kg) zu erweitern.
Vorraussetzungen:
Besitz der deutschen Fahrerlaubnisklasse B seit mind. 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre, Nachweis einer Fahrerschulung.
Umfang der Fahrerschulung:
4 Unterrichtseinheiten zu 90 min Theorie Unterricht
5 Unterrichtseinheiten zu 90 min Praxis Ausbildung
Keine Prüfung in Theorie und Praxis
Der Eintrag der Schlüsselnummer B196 entspricht NICHT !!! der Fahrerlaubnisklasse A1.